edelsprint

AGB

A. Allgemein

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der edelsprint UG (haftungsbeschränkt), Technologiepark 8, 33100 Paderborn (nachfolgend “edelsprint” oder “Anbieter” genannt) und dem Kunden, insbesondere, die über die Plattform www.edelsprint.com und/oder über beauftragte Dienstleistungen, wie insbesondere Beratungen, sowie über die Erbringung von Supportleistungen und Werkleistungen durch edelsprint geschlossen werden.

(2) Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(3) Kunden im Sinne der hier vorliegenden Regelungen sind ausschließlich Unternehmer.

§ 2 Vertraulichkeit

(1) “Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen und Unterlagen, einschließlich der Vertragsdokumente, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt.

(2) Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag erhalten hat oder die empfangende Vertragspartei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei selbständig entwickelt hat oder die empfangende Vertragspartei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist oder ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt sind oder werden oder die eine Vertragspartei gegenüber der empfangenden Vertragspartei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat.

(3) Die Vertragsparteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Vertragspartei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen. Die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte bleiben unberührt.

§ 3 Haftung

(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung von edelsprint gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von edelsprint, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die genannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch edelsprint sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(2) Für die Wiederbeschaffung von Daten gilt, dass edelsprint nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(3) Der Kunde stellt edelsprint von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen edelsprint wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden schuldhaft verursachte unberechtigte Nutzung von Leistungen von edelsprint geltend machen. Der Kunde übernimmt alle edelsprint aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von edelsprint bleiben unberührt. Der Kunde teilt edelsprint ab Kenntnis die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen mit.

(4) Der Kunde wird bei berechtigter Inanspruchnahme durch Dritte gemäß Ziffer A § 3 (3) die gegenständlichen Leistungen nicht mehr nutzen.

§ 4 Sonstige Regelungen

(1) Der Anbieter ist zu Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Anbieter den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die jeweilige vereinbarte Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

(3) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).

(4) Der Gerichtstand für dieses Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

(6) Die Vergütung von zusätzlichen Leistungen erfolgt, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, nach Aufwand zu einem Stundensatz von EUR 150. Die Abrechnung erfolgt zum Ende eines jeden Kalendermonats.

B. SaaS-Leistungen über edelsprint.com

§ 1 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) edelsprint bietet dem Kunden eine online Softwarelösung für eine Vertragslaufzeit an, die dem Kunden die Organisation von Projekten erleichtert. Für die vom Kunden in der Softwarelösung eingepflegten Daten und Inhalte stellt edelsprint auch Speicherplatz zur Verfügung. Eine Übergabe der Plattform-Software ist nicht Vertragsbestandteil.

(2) Bei Registrierung über die Plattform des Anbieters hat der Kunde zunächst einen Testzeitraum von 30 Tagen, in dem er die Software auf die Verwendungsfähigkeit für seine Zwecke überprüfen kann. Dies stellt die Trial Zugangsversion zu der Plattform-Software edelsprint mit einer eingeschränkten Nutzungsdauer dar.

(3) Der Anbieter bietet dem Kunden zur unbegrenzten Nutzung gemäß § 1 die Gewährung eines kostenpflichtigen weiteren Nutzungsrechtes an der Software an. Dafür kann der Kunde nach seiner Registrierung auf der Plattform die weiteren kostenpflichtigen Angebotsversionen des Anbieters auswählen.

(4) Der Kunde kann zwischen verschiedenen Angebotsversionen von edelsprint wählen, die unterschiedliche Nutzungsumfänge und Funktionen der Softwarelösung beinhalten. Er kann je nach Angebotsversion eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Benutzern unter seinem Account für die Software führen.

(5) Die auf der Plattform von edelsprint dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung über die Plattform erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können im Rahmen des Bestellprozesses vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar. Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem der Anbieter dem Kunden

Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.

(6) Der Vertragstext wird von edelsprint nicht gespeichert.

(7) Ein Vertrag kommt folgendermaßen über die Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung erklärt der Kunde unverbindlich sein Vertragsinteresse oder verbindlich sein Vertragsangebot.

(7.1) Vertragsinteresse: Die Bestellung des Kunden durch die in Ziffer (7) genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an edelsprint zum Abschluss eines Vertrages über die in der Bestellung beschriebene Leistung dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt edelsprint dem Kunden nach Ermessen eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von edelsprint unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 14 Tagen.

(7.2) Vertragsangebot: Der Kunde hat die im Registrierungsformular zum Kundenlogin oder auf anderem Wege durch edelsprint abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Phantasiebezeichnungen im Rahmen der Personennameabfrage ist nicht gestattet. Ebenso untersagt ist es, bei der Bestellung fremde oder sonst unzutreffender Angaben anzugeben. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber edelsprint die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.

(8) Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären. edelsprint wird dem Kunden nach Ermessen eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch edelsprint entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung oder Leistungserbringung.

(9) Der Kunde muss sein Passwort für das Kundenlogin geheim halten und den Zugang zu seinem Kundenkonto sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, edelsprint umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.

(10) Der Anbieter ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die dauerhafte Nutzung zu unterbrechen, sofern er den Kunden in angemessener Zeit vorab darüber informiert. In dringenden Fällen ist die Vorabmitteilung entbehrlich.

§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht

(1) Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von edelsprint erstellte Objekte (eldesprint Software inkl. Schnittstellen, Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei edelsprint.

(2) Der Kunde erhält mit Registrierung und mit Vertragsschluss über die Zurverfügungstellung der Software ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, die Plattform nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Bei dem kostenlosen Trial-Zugang zu der Software ist die Nutzung auf 30 Tage ab Registrierung beschränkt. Die kostenpflichtige Variante richtet sich nach dem vom Kunden gewählten weiteren Angebot. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

(3) Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Plattform in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von edelsprint nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den § 12 bis § 27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich edelsprint zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.

(4) Der Kunde räumt edelsprint hinsichtlich seinem Logo und etwaiger edelsprint zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte ein jeweils einfaches Nutzungsrecht für Werbe- und Marketingzwecke für und auf der Kommunikationsplattform, und insbesondere für die dauerhafte Nutzung und Speicherung auf der Kommunikationsplattform ein. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht durch Mitteilung in Textform widerrufen.

§ 3 Durchführung der Leistung, Verantwortlichkeit

(1) edelsprint bietet die technische Möglichkeit zur Verwaltung und Organisation von Projekten mit Zurverfügungstellung der Online-Plattform.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für die Software bzw. für die von ihm mit der Softwarelösung erstellten Projekte vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Kunde in eigener Verantwortung über die Schnittstellen übermittelt.

(3) Der Kunde stellt edelsprint von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen edelsprint wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit der Softwarelösung von edelsprint benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle edelsprint aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von edelsprint bleiben unberührt.

(4) Hat edelsprint den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf edelsprint die betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software nach vorheriger Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für edelsprint nach sich zieht, sperren.

(5) edelsprint hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte der Softwarelösung technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. edelsprint behält sich vor, die Softwarelösung zukünftig nach eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls können nach Wahl von edelsprint Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z. B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt edelsprint diese Leistungsänderung dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

(6) Sofern innerhalb der Softwarelösung rechtliche Erklärungen seitens des Kunden abgegeben werden, erbringt edelsprint lediglich die technische Darstellung bzw. gegebenenfalls Übermittlung. Für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.

(7) Der Kunde versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten und/oder so behandelt zu werden (z. B. Freiberufler).

(8) Der Kunde hat edelsprint unverzüglich über Störungen der Plattform zu unterrichten und edelsprint in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Behebung zu unterstützen.

(9) edelsprint stellt dem Kunden die Plattform mit der Software mit einer Verfügbarkeit von 99,9 % zur Verfügung. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software während der Betriebszeit eines jeden Kalendermonats. edelsprint behält sich vor, die Leistungserbringung zu unterbrechen, um planmäßige sowie im Notfall unplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen (die Wartungsfenster). Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Betriebszeiten i.S.d. obigen Regelungen. Planmäßige Wartungsfenster wird edelsprint dem Kunden mit einer Frist von sieben (7) Tagen ankündigen. Unplanmäßige Wartungsfenster wird edelsprint dem Kunden soweit möglich und zumutbar vorab ankündigen. Weitere vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

§ 4 Pflichten des Kunden aus anderweitigen Vertragsbeziehungen

(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mit der Softwarelösung erstellte und einsehbare Unterlagen und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Projekte eigenverantwortlich zu erstellen und haftet für entsprechende rechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Aussagen seiner Projektunterlagen und Inhaltsdarstellung und ihm obliegt es diese gemäß seinen eigenen Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden ordnungsgemäß zu verwalten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung der Softwarelösung ist nach dem Testzugang kostenpflichtig und es wird je nach Angebotswahl eine Vergütung vereinbart.

(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus für den Zahlungszeitraum.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist edelsprint berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen.

(4) Gerät der Kunde bei monatlicher Abrechnung a) für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines überwiegenden Teils hiervon oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Vergütungsbetrag für zwei Monate erreicht, in Rückstand, kann edelsprint das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt edelsprint vorbehalten.

(5) Ergänzend gilt bei Vertragsverhältnissen, bei denen sich der Kunde zur Zahlung einer monatlichen Vergütung verpflichtet hat, dass edelsprint im Falle der von ihr vorgenommenen Kündigung berechtigt ist, vom Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der monatlichen Vergütung zu verlangen, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.

§ 6 Datenschutz

edelsprint verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Der Kunde ist für die Verarbeitung und Speicherung der von ihm mit der Softwarelösung eingegebenen und an Drittanbieter übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen eines datenschutzrechtlichen Verantwortlichen verantwortlich. Die Softwarelösung dient zur technischen Unterstützung, eine eigenständige weisungsfreie Verarbeitung dieser Daten durch edelsprint geschieht nicht.

§ 7 Laufzeit

(1) Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, hat endet Kundenvertrag nach dem 30-tägigen Testzeitraum. Sofern eine kostenpflichtige Beauftragung vorliegt, hat der Vertrag eine unbestimmte Laufzeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.

(3) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen. Sofern edelsprint eine Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, diese ebenfalls zur wirksamen Kündigung zu nutzen. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.

C. Beratungs-, Softwareentwicklungs- und sonstige Leistungen

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) edelsprint stellt diverse Leistungen zur Verfügung: Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Kunde in seinem Angebot/Datenblatt bzw. im entsprechend geschlossenen Vertrag. Datenblätter zum Angebot werden Vertragsbestandteil. Der genaue Umfang der Leistung kann auch gegebenenfalls im Rahmen eines Pflichtenheftes zwischen den Parteien vereinbart werden.

(2) Der Quellcode (Source Code) einer übergebenen Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände und wird nicht überlassen, es sei denn, dies ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von (Re-)Exportrestriktionen. Dies kann insbesondere relevant sein bei Lieferungen hinsichtlich der USA und der U.K..

§ 2 Leistungsdurchführung

(1) Die Lieferung von Software erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, z. B. via CD-ROM/DVD, online oder auf einem anderen Wege – je nach Vereinbarung.

(2) Bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung über die Installationsleistung erfolgt diese durch den Kunden.

(3) edelsprint behält sich das Eigentum an gelieferter Software bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Etwaig erteilte Nutzungsrechte können durch edelsprint nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Hinweis darauf bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht.

(4) Der Kunde wird von edelsprint erhaltene Programmreleases, Fehlerkorrekturen und Programmumgebungen für die Erfüllung vertraglicher Ansprüche installieren, sofern dies nicht als Installationsleistung für edelsprint ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht durch den Kunden darstellt.

(5) Soweit eine Vergütung nach Arbeitsstunden oder Tagessätzen und über ein konkretes Kontingent innerhalb eines zwischen den Parteien bestimmten Zeitraumes vereinbart worden ist, reserviert edelsprint die hierfür vorgesehenen Mitarbeiter in dem vereinbarten Umfang.

(6) Erbringt edelsprint über die ursprüngliche Vereinbarung vom Kunden beauftragte Leistungen (Beratungs-, Unterstützungsleistungen etc.) werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stundensatz von edelsprint zu vergüten und Reisekosten werden nach Aufwand berechnet.

(7) Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan. Im Übrigen sind die von edelsprint genannten Termine “ca. –Termine” und nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, edelsprint alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Kunden oder durch am Projekt beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich.

(9) Für die Dauer etwaiger Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.

(10) Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so ist edelsprint berechtigt, eine etwaige verbindlich vereinbarte Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entsprechend zu verlängern.

(11) Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

(12) Der Kunde verpflichtet sich, spätestens nach sechs Monaten nach Vertragsschluss die Leistung anzufordern bzw. etwaige Mitwirkungspflichten zu erbringen. Das Recht von edelsprint zur früheren angemessenen Fristsetzung zur Mitwirkung und/oder Leistungsabruf gilt unbeschadet. Verletzt der Kunde diese Pflicht, so steht edelsprint hat Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages und Forderung der vereinbarten Vergütung in Höhe von 25 % neben bereits erbrachten abrechenbaren Leistungen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist jeweils zum Abschluss der jeweiligen Leistung fällig, sofern die Parteien nicht etwas anderes (z. B. im Angebot von edelsprint) vereinbart haben.

(3) Ist zwischen den Parteien eine monatliche Abrechnung vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Beginn des Folgemonats.

(4) Etwaige Aufwandseinschätzungen sind nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich so vereinbart werden.

(5) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von edelsprint erbrachten Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. edelsprint wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(6) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. edelsprint ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen.

(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist edelsprint berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, kann edelsprint das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt edelsprint dem Kunden jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung eines Werkes (z. B. Plug-in, Dokumentation) das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte und dauerhafte Recht ein, die Software/Leistungen vertragsgemäß für eigene Zwecke zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Für jede weitere, nicht notwendige Kopie oder Virtualisierung benötigt der Kunde ein separates Nutzungsrecht.

(2) Die in dem Werk etwaig enthaltenen Copyright- Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

(3) Soweit u.a. Open Source Software Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, überträgt edelsprint in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software, die edelsprint auf Anfrage mitliefert bzw. mitteilt.

(4) Im Fall der Lieferung bzw. zur Verfügungstellung von Software/Werke Dritter gelten ergänzend die durch edelsprint mitgelieferten bzw. mitgeteilten Lizenzbestimmungen.

(5) Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

(6) An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von edelsprint, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Kunde eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.

(7) In keinem Fall hat der Kunde das Recht, das erworbene bzw. zur Verfügung gestellte Werk außerhalb des Vertragszwecks zu vervielfältigen, zu vermieten oder in sonstiger Weise weiter- bzw. unter zu lizensieren, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder es Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

(8) Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des Werkes zu ermöglichen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Im Hinblick auf die interne Nutzung beim Kunden gelten die jeweils im Angebot etwaig erwähnten Beschränkungen bzw. Lizenzbeschreibungen.

(9) Nutzt der Kunde das erworbene Werk in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die gestattete Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so ist er auf Aufforderung von edelsprint verpflichtet, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte zu erwerben. Das Recht von edelsprint, die ihr zustehenden Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, geltend zu machen, bleiben davon unberührt.

(10) edelsprint kann bei Bedarf einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mandatieren, um die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags durch den Kunden nach vorheriger angemessener Ankündigung zu üblichen Geschäftszeiten auditieren zu lassen. Der Kunde wird bei der Durchführung des Audits in angemessener Weise und ohne Vergütung unterstützen.

(11) Das Auditrecht beinhaltet das Recht des Wirtschaftsprüfers auf Zugang zu den Geschäftsräumen und Zugriff auf die EDV-Systeme, in denen die relevanten Aufzeichnungen/Produkte vorgehalten werden, vorausgesetzt, dass (a) sich der Wirtschaftsprüfer an die anwendbaren Regeln für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie allgemeine Sicherheitsregeln für die Geschäftsräume hält und (b) der Wirtschaftsprüfer eine angemessene Vertraulichkeitsverpflichtung übernimmt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Wünsche und Vorgaben des Kunden die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Der Kunde wird die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet seinen nach § 377 HGB etwaig geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nach zu kommen.

(3) Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen edelsprint unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.

(4) Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.

(5) Der Kunde wird edelsprint in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistung auf eigene Kosten unterstützen. Er wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände rechtzeitig an edelsprint mitteilen.

(6) Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden.

(7) Der Kunde wird auf Anforderung durch edelsprint oder soweit für ihn erkennbar erforderlich, insbesondere während der Vertragslaufzeit, in Textform einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.

(8) edelsprint zeigt die Abnahmebereitschaft von Werkleistungen, z. B. durch Übergabe an den Kunden an.

(9) Der Kunde wird die Vertragsgegenstände nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen im Rahmen einer Abnahme vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde edelsprint umgehend mitteilen.

(10) Entsprechen die Vertragsgegenstände im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde, soweit gesetzlich vorgesehen, die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt mindestens in Textform durch einen Freigabevermerk.

(11) Geht innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe der Vertragsgegenstände keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

(12) Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.

§ 6 Change Request, Änderungen geplanter Aufwandszeiten

(1) Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.

(2) Soweit der Kunde über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungen wünscht, wird edelsprint, gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis stundensätzlich tätig. edelsprint wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, wird edelsprint auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.

(3) Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.

(4) Änderungsverlangen bedürfen der Textform, können auch von edelsprint per E-Mail bestätigt werden.

§ 7 Mangelhaftung

(1) edelsprint gewährleistet, dass sämtliche Leistungen nicht mit Sach- und/oder Rechtsmängeln behaftet sind.

(2) Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaige eingesetzte Open Source Software, da hier auch keine Nutzungsrechte von edelsprint übertragen werden. Eine Haftung von edelsprint für Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software ausgeschlossen.

(3) Ein Mangel liegt vor, soweit die Leistung (a) nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, (b) sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen oder (c) die gewöhnliche Verwendung nicht eignen und nicht die Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistung der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Leistung erwarten kann.

(4) Im Fall eines Mangels wird edelsprint innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen.

(5) Die Nacherfüllung kann nach Wahl von edelsprint entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann edelsprint nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass edelsprint zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

(6) Die Mängelbeseitigung durch edelsprint kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.

(7) edelsprint trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der dadurch edelsprint entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde. Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann edelsprint den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

(8) Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche edelsprint während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(9) Das Recht zum Rücktritt aus Liefer- oder Werkverträgen und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.

(10) Hat edelsprint einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

(11) Ansprüche wegen eines Mangels (einschließlich bei Dokumentation) verjähren in einem Jahr nach Lieferung. Ziffer A §3 gilt entsprechend.

(12) Bietet edelsprint dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Programmteile, insbesondere Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases, neue Versionen etc. an, so hat der Kunde diese zu übernehmen.

(13) Mangelbeseitigung kann auch durch Lieferung einer dem Kunden zumutbaren Umgehungslösung erfolgen.

(14) Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat oder durch Dritte verändern ließ oder mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.

(15) Zwingende vom Gesetz vorgesehene unbeschränkte Haftung von edelsprint und Ziff. A § 3 dieser Bedingungen bleiben von diesen Regelungen unter dieser Ziffer unberührt.

§ 8 Supportleistungen

(1) Supportleistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht.

(2) Bei Supportleistungen im Rahmen der Pflege von Vertragsgegenständen übernimmt edelsprint je nach Vereinbarung die Fehlerbeseitigung für die Vertragsgegenstände. Die Leistungen werden nur in Bezug auf die zuletzt an den Kunden übergebene Version erbracht. edelsprint hat Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Auftretende Fehler sind durch den Kunden in für edelsprint möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und in Textform oder per etwaig angebotener Hotline mitzuteilen. edelsprint erbringt die Fehlerbeseitigung nach seiner Wahl vor Ort oder per Fernwartung bzw. durch Neulieferung oder Reparatur. edelsprint ist berechtigt, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung gemäß § 8 zu nutzen.

(3) Während der Supportleistungen kann edelsprint verlangen, dass der Kunde im Bedarfsfall einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite stellt, der Auskunft über das Gesamtsystem bei dem Kunden und die Verwendung der Vertragssoftware sowie den etwaige geltend gemachte Fehler geben kann und Testläufe durchführen kann.

(4) Der Kunde wird im Bedarfsfall edelsprint und seinen Mitarbeitern Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Vertragssoftware mindestens während der normalen Bürozeiten, nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und erforderliche Rechnerzeiten zur Verfügung stellen.

§ 9 Fernwartung

(1) Um IT-Probleme aus der Ferne schnell lösen zu können, kann edelsprint den Einsatz der Leistungen über eine Fernwartungslösung anbieten. Bei Vereinbarung über einen Remote-Zugang ist der Kunde für die Ermöglichung des Zugangs verantwortlich und trägt seine Verbindungskosten. Der Remote-Zugriff erfolgt regelmäßig innerhalb der Bürozeiten von edelsprint. Der Kunde erlaubt unbeaufsichtigte, protokollierte angemessene Fernzugriffe, soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht.

(2) Fernzugriff bedeutet, dass ein Techniker von edelsprint über eine Internetverbindung Zugriff auf die Geräte des Kunden nimmt. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus- und Tastatursteuerung der aktuell angemeldeten Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene wie bspw. Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und Kommandozeile im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören.

(3) Der Fernzugriff ist in jedem Falle kostenpflichtig und wird nach der aktuellen Service-Preisliste bzw. dem Angebot abgerechnet bzw. gegen bestehende Vereinbarungen wie bspw. Projektverträge, Serviceverträge verrechnet.

(4) Sollte eine Problemlösung durch Remote-Zugriff nicht möglich sein, weil der Zugriff von dem Kunden nicht sichergestellt werden konnte, so erfolgt im Notfall nach Wahl von edelsprint ein erforderlicher Vor-Ort-Einsatz im Rahmen einer gesonderten Vergütungsabrechnung.

§ 10 Vertragsbeendigung

(1) Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht gestellt wird oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit droht, so kann edelsprint nach ihrer Wahl von etwaig geschlossenen Verträgen zurücktreten bzw. Leistungen einstellen.

(2) Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist, läuft dieses auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden, sofern keine anderweitigen Kündigungsregelungen getroffen wurden.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.